Seit Anfang 2022 flossen bereits
213994000 € *
an den syrischen Folterstaat
Deutsche Behörden zwingen Hunderttausende aus Syrien Geflüchtete, den syrischen Folterstaat mitzufinanzieren.
Seit Anfang 2022 flossen bereits
213994000 € *
an den syrischen Folterstaat
Deutsche Behörden zwingen Hunderttausende aus Syrien Geflüchtete, den syrischen Folterstaat mitzufinanzieren.
Durch die sogenannte Passbeschaffungspflicht: Nach Deutschland geflüchtete Syrer*innen werden von den deutschen Behörden aufgefordert, einen nationalen Reisepass bei der syrischen Botschaft zu beantragen– beispielsweise wenn es um Aufenthaltsverlängerung oder Einbürgerung geht. Durch die immer weiter willkürlich steigenden Passgebühren nimmt das Assad-Regime so jährlich dreistellige Millionenbeträge ein. Für die vor dem Regime geflüchteten Syrer*innen ist diese Praxis unzumutbar – das wird von deutschen Behörden aber selten anerkannt.
In der Botschaft war es, als ob jemand eine Zeitmaschine gebaut und mich zurück nach Syrien verfrachtet hätte. Von innen sieht die Botschaft aus wie jede syrische Behörde. Die Angestellten hinter ihren Schreibtischen sind laut, sie brüllen dich an und an der Wand hängt ein riesiges Porträt von Assad. Menschen, die alles verloren haben, ihre Familie und ihr Zuhause, sitzen in dieser Botschaft, stundenlang, während Assad auf sie herabschaut.
Nikola, 29
Damit werden Hunderttausende Syrer*innen gezwungen, riesige Summen an einen Staat zu zahlen, der ihre Bekannten, Freund*innen und Familienmitglieder vertreibt, foltert und ermordet.
Syrische Pässe gehören mit offiziellen Passgebühren von etwa 500 bis 1000 Euro zu den teuersten Pässen der Welt und sind in den meisten Fällen für nur 2 Jahre gültig.
Mein Vater hat als Zeuge und Nebenkläger im Folterprozess in Koblenz gegen Anwar R. ausgesagt und trotzdem wollte die Ausländerbehörde uns zur syrischen Botschaft zwingen. Ich habe viele Beweise - Berichte von Reporter ohne Grenzen, in denen berichtet wird, dass mein Vater in Syrien zweimal verhaftet wurde und dass wir in Gefahr sind. Doch das war den deutschen Behörden nicht genug. Sie haben gesagt: Du bist über 18 und hast nichts mit dem Aktivismus deines Vaters zu tun.Weil ich nicht gehen wollte, habe ich eine Fiktionsbescheinigung bekommen und dadurch auch meinen Bafög-Anspruch verloren.
Samaa, 23
Um diese Unrechtspraxis aus der Welt zu schaffen, müssen keine Gesetze geändert werden. Es muss lediglich die Behördenpraxis angepasst werden – dafür sind die Innenminister*innen der Länder verantwortlich. Es mangelt ihnen nur am politischen Willen.
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und mit deiner Hilfe machen wir deshalb Druck auf die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Innenminister*innen der Länder.
#DefundAssad: Kein Geld für autoritäre Staaten durch deutsche Behördenpraxen!
Keine Kooperation mit dem Verfolgerstaat: Der Aufenthaltstitel und die Einbürgerung dürfen nicht an die Bedingung der Kooperation mit dem Verfolgerstaat geknüpft werden!
Menschenrechte sind zumutbar: Die Kooperation mit dem Verfolgerstaat muss als unzumutbare Praxis für syrische Geflüchtete anerkannt werden.
Alle Menschen verdienen Schutz: Die Bundesregierung muss den Schutz von allen aus Syrien Geflüchteten in Deutschland gewährleisten und sie mit entsprechenden Reisedokumenten ausstatten.
Die Menschen, die vor Assad nach Deutschland fliehen, sind gesetzlich verpflichtet die Maschinerie finanziell aufrechtzuerhalten, indem sie gezwungen werden, bei der syrischen Botschaft viel Geld für die syrischen Reisepässe zu bezahlen. Das ist absurd!
Tareq, 32
Die Passbeschaffungspflicht ist für Geflüchtete vor allem dann relevant, wenn es um eine Aufenthaltsverlängerung oder Einbürgerung geht.
Es gibt zwei Gründe, warum deutsche Behörden einen Pass des Herkunftslandes verlangen: Zum einen besteht für alle Menschen eine Passpflicht. Zum anderen dient der Pass zur Identitätsklärung von Schutzsuchenden in Deutschland, beispielsweise wenn es um eine Aufenthaltsverlängerung oder Einbürgerung geht. Kann kein gültiger Pass zur Identitätsklärung vorgelegt werden, müssen diese Personen Antrag auf einen Pass bei der Botschaft ihres Heimatlandes (oder Verfolgerstaats) einreichen. Ein abgelaufener Reisepass aus dem Heimatland wird oft nicht anerkannt. In Einzelfällen kann die Passpflicht für einen begrenzten Zeitraum erlassen oder durch einen Passersatz erfüllt werden. Darum geht es uns bei #DefundAssad.
Für alle Syrer*innen in Deutschland ist die Behördenpraxis der Passbeschaffungspflicht unzumutbar – bei vielen ist sie sogar unrechtens.
Die Passbeschaffungspflicht betrifft in erster Linie Personen, die subsidiären Schutz* in Deutschland erhalten haben, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde oder auch Familienangehörige von Schutzberechtigten. 200.000 schutzsuchende Syrer*innen in Deutschland haben einen solchen subsidiären Schutz. Sie sind damit gezwungen, alle zwei Jahre für jeweils mehrere hundert Euro ihren Pass zu erneuern.
*Personen mit subsidiärem Schutz sind nach deutschem Recht Geflüchtete ohne anerkannten Flüchtlingsstatus oder Asylberechtigung, denen aber in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Nein. Bis 2018 wurde bei subsidiär Geschützten in den meisten Fällen von der Passbeschaffungspflicht abgesehen. Das heißt, dass Geflüchtete bis dahin keinen Pass bei ihrer Botschaft beantragen mussten, wenn sie zum Beispiel eine Einbürgerung beantragten. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer änderte diese Behördenpraxis – seit 2018 gilt nun die grundsätzliche Zumutbarkeit für Personen mit subsidiärem Schutz. Und damit müssen Geflüchtete wieder einen Pass von ihrem Verfolgerstaat beantragen.
In einigen Fällen werden sogar anerkannte Geflüchtete zur Passbeschaffung gezwungen, obwohl die Kontaktaufnahme mit dem Verfolgerstaat bei ihnen eigentlich als Unzumutbarkeit gilt.
Im Allgemeinen lassen sich diese Begriffe so erklären:
Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit sind zwar rechtliche Begriffe, die im Kontext der Passbeschaffungspflicht immer wieder verwendet werden, dennoch sind beide Begriffe nicht rechtlich definiert. Demnach liegt die Deutungshoheit über die Unzumutbarkeit im Fall der Passbeschaffung bei den individuellen Behördenangestellten.
Das heißt, es entscheidet der*die jeweilige Sachbearbeiter*in nicht nur willkürlich, sondern häufig auch gegen die Geflüchteten.
Hier findet Ihr ein aktuelles Rechtsgutachten zu Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Syrer*innen: <https://www.proasyl.de/material/passbeschaffung-im-aufenthaltsrecht-rechtliche-verpflichtungen-und-grenzen-der-zumutbarkeit/>
Die grundsätzliche Zumutbarkeit der Passbeschaffungspflicht ist eine Behördenpraxis und kein Gesetz. Eine Behördenpraxis, wie sie letztendlich in jedem Bürgeramt und jeder Ausländerbehörde bundesweit getätigt wird, kann über eine Anordnung geändert werden.
Für subsidiär Geschützte bedeutet das: In nur wenigen Monaten könnte ihre erzwungene Kooperation mit dem Verfolgerstaat beendet werden – es bedarf lediglich einer Anordnung der Innenminister*innen der Länder oder der Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Syrer*innen sind die größte Gruppe unter den subsidiär Geschützten. Aber es sind natürlich auch Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern von der Passbeschaffungspflicht betroffen, wie zum Beispiel Menschen aus Eritrea und Afghanistan.
Die Identität eines Menschen kann auf viele Wege geklärt werden. Die deutschen Behörden prüfen die Identität eines Menschen in vier Stufen:
Dementsprechend gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um die Identität von Geflüchteten zu klären – nicht nur den Pass aus dem Verfolgerstaat.
#DefundAssad ist eine Kampagne von Adopt a Revolution. Die anerkannte, gemeinnützige Organisation unterstützt die syrische Zivilgesellschaft in Syrien und Deutschland bereits seit über 11 Jahren.
#DefundAssad geht aus einer unter mehr als 1.000 Syrer*innen durchgeführten Umfrage zu Erfahrungen mit der Passbeschaffungspflicht hervor. Diese Umfrage wurde von Adopt a Revolution durchgeführt und ist die erste signifikante Umfrage zur Passbeschaffungspflicht für Geflüchtete in Deutschland. Auf ihren Ergebnissen – den Erfahrungsberichten und den geschaffenen Fakten – beruht unsere Kampagne.
Unser kleines #DefundAssad-Team setzt sich aus engagierten deutschen und syrischen Staatsangehörigen in Deutschland zusammen.
Ja. Im Februar 2022 haben wir zusammen mit der Kampagne #SyriaNotSafe eine Umfrage unter aus Syrien stammenden Geflüchteten in Deutschland zum Thema Passbeschaffung durchgeführt.
Diese Umfrage stellt die erste bundesweite Datenerhebung zum Thema der Passbeschaffung im Fall Syriens dar.
Ziel der Umfrage war es, Anhaltspunkte über die Praxis der deutschen Behörden und der syrischen Botschaft, sowie einen Überblick über die Höhe der Passgebühren zu erhalten. An der Umfrage beteiligten sich über 1.000 Betroffene.
Inzwischen haben sich die Pasgebühren auch wieder erhöht.
Wenn du die Protest E-Mail auslöst, wird sich zuerst dein E-Mail-Client auf deinem Laptop oder in deinem Browser mit einer adressierten und vorgefertigten E-Mail öffnen.
In dieser E-Mail wendest du dich an den oder die von dir ausgewählte*n Entscheidungsträger*in. In dem Text forderst du mit hunderten anderen Menschen die grundsätzliche Unzumutbarkeit der Passbeschaffungspflicht bei Geflüchteten aus Syrien anzuerkennen. Du musst sie nur absenden.
Pro-Tipp: Wenn du den vorgefertigten Text ein bisschen abänderst, wird deine E-Mail noch effektiver – denn dann kann sie bei den Empfänger*innen nicht mehr so leicht automatisch in einen Mail-Unterordner einsortiert werden. 💪
Als Journalistin steht mein Name auf einer langer Liste von Personen, die vom zentralen Geheimdienst „Mukhabarat“ gesucht werden. Der Ausländerbehörde war das egal – sie hat darauf bestanden, dass ich in die Botschaft gehe. Ich habe Hunderte Euros an ein Konsulat des Regimes gezahlt, das mich daran hindert zu Hause in Syrien in einer sicheren Umgebung zu leben. Bis heute kann mir niemand erklären, warum ich an das Regime Geld bezahlen soll, während es international sanktioniert ist?
Maysa, 61
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Ihre Ansprechpartnerin:
Svenja Borgschulte
mobil: 0163 784 391 2
E-Mail: [email protected]
Mein syrischer Pass ist abgelaufen. Wenn ich ein Familienmitglied in Jordanien oder im Libanon besuchen möchte, dann kann ich da nicht hinreisen. Ich weigere mich, mit einer kriminellen Regierung zu kooperieren. Einen Pass zu besitzen ist aber auch mein gutes Recht. Aber ich will für einen Pass kein Geld bezahlen, das danach in Waffen investiert wird. Was ist mit meinen Rechten? Ich kämpfe gegen die deutschen Behörden an, denn ich hoffe immer noch auf Ersatzpapiere.
Wael, 38